Für das Jahr 2015 gibt es für Autofahrer wieder einige Neuregelungen zu beachten und kennenzulernen. Ab dem 1. Januar 2015 hat das endlose Warten bei Abmeldungen eines Fahrzeugs ein Ende. Fahrzeuge können dann auch über das Internet abgemeldet werden. Fahrzeugschein und Kennzeichen erhalten dafür einen Sicherheitscode, die für den Abmeldeprozess auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingetragen werden müssen. Dazu erhalten Fahrzeughalter auch einen QR-Code zum Scannen. Die anfallenden Kosten können einfach per Online-Bezahlung beglichen werden. Eine Online-Zulassung soll auch bald möglich sein.
Bundesweite Kennzeichenmitnahme
Ab dem 1. Januar 2015 gilt außerdem eine bundesweite Kennzeichenmitnahme. Wer seinen Wohnsitz wechselt und in einen anderen Zulassungsbereich zieht, kann das alte Kennzeichen behalten, wenn er möchte. Das Fahrzeug muss allerdings trotzdem beim Straßenverkehrsamt umgemeldet werden.
Ab 2015 gilt für Pkw-Verbandskästen zudem die neue Norm DIN 13164. Alte Verbandskästen dürfen aber weiterhin bis zum offiziellen Ablaufdatum weiter benutzt werden.
Kurzzeitkennzeichen sind ab dem 1. April 2015 nur noch mit einer gültigen HU (Hauptuntersuchung) und einer SP (Sicherheitsprüfung) zu bekommen - beides muss im Fahrzeugschein eingetragen werden. Es sei denn, das Fahrzeug befindet sich auf dem unmittelbaren Weg zur Prüfungsstelle, die aber im gleichen Zulassungsbezirk liegen muss.
Abgasnorm und Sicherheitssystem
Ab September 2015 gilt außerdem für alle Neuwagen die Euro 6 Abgasnorm. Damit soll der Schadstoffausstoß verringert werden. Für neue Autos gilt dann ein Maximalwert von 80 Milligramm Stickoxidausstoß pro Kilometer.
Ab dem 1. Oktober soll das sogenannte eCall-System für alle europäischen Neufahrzeuge in Kraft treten. Dabei handelt es sich um ein automatisches Notrufsystem, dass sobald ein Airbag auslöst, selbstständig über das Mobilfunknetz die Rettungskräfte alarmiert. Standort und Fahrtrichtung werden so direkt übermittelt und es besteht die Möglichkeit einer Sprachverbindung zu den Fahrzeuginsassen.
Ende Dezember 2015 läuft außerdem die zehnjährige Steuerfreiheit für Elektroautos aus. Ab 2016 sind die neu zugelassenen E-Autos nur noch fünf Jahre lang steuerbefreit.
(Quelle: Auto-Service.de, 11.12.2014)
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